Glossar: Begriffe der digitalen Barrierefreiheit
Von A wie Alternativtext bis W wie WCAG: Hier findest du kurze Erklärungen der wichtigsten Begriffe rund um digitale Barrierefreiheit. Viele Themen vertiefen wir in eigenen Artikeln, etwa zu WCAG, zum BFSG, zu ARIA oder zu Alt-Texten.
Grundlagen
- Assistive Technologien
- Hilfsmittel, mit denen Menschen mit Behinderungen digitale Inhalte nutzen, zum Beispiel Screenreader, Bildschirmlupen, Braillezeilen oder Sprachsteuerung.
- Barriere
- Alles, was Menschen daran hindert, ein Angebot zu nutzen. Digital ist das zum Beispiel ein Button, der sich nicht per Tastatur erreichen lässt, oder ein Video ohne Untertitel.
- Digitale Barrierefreiheit
- Websites, Apps und Dokumente sind so gestaltet, dass alle Menschen sie ohne fremde Hilfe wahrnehmen, bedienen und verstehen können, auch mit Behinderung.
- Inklusives Design
- Ein Gestaltungsansatz, der die Vielfalt der Nutzer von Anfang an mitdenkt, statt Barrierefreiheit nachträglich einzubauen.
- Kognitive Barrieren
- Hürden für Menschen mit Lern-, Konzentrations- oder Gedächtnisschwierigkeiten, zum Beispiel komplizierte Sprache, unklare Navigation oder Zeitlimits.
Standards und Richtlinien
- EN 301 549
- Europäische Norm mit Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik. Für Webinhalte verweist sie auf die WCAG. Viele Gesetze im DACH-Raum stützen sich auf diese Norm.
- Konformitätsstufen
- Die WCAG unterscheiden drei Stufen: A (Mindestanforderungen), AA (der übliche gesetzliche Standard) und AAA (höchste Stufe, für ganze Websites selten vollständig erreichbar).
- PDF/UA
- Internationaler Standard (ISO 14289) für barrierefreie PDF-Dokumente. Er regelt unter anderem Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexte.
- POUR-Prinzipien
- Die vier Grundprinzipien der WCAG: Inhalte müssen wahrnehmbar (perceivable), bedienbar (operable), verständlich (understandable) und robust sein.
- WCAG
- Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C sind der international maßgebliche Standard für barrierefreie Webinhalte. Aktuell ist die Version 2.2.
Recht im DACH-Raum
- Barrierefreiheitserklärung
- Eine Erklärung auf der Website, die angibt, wie barrierefrei das Angebot ist, welche Mängel bekannt sind und wie man Barrieren melden kann. Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht.
- BaFG
- Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
- BehiG
- Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet unter anderem den Bund zu barrierefreien Online-Angeboten. Für Websites des Bundes konkretisiert der Standard eCH-0059 die Anforderungen.
- BFSG
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen unter anderem Online-Shops, Banking-Dienste und E-Books barrierefrei sein. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.
- BITV 2.0
- Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung regelt in Deutschland die Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen des Bundes.
- European Accessibility Act (EAA)
- EU-Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft vorschreibt. Die Mitgliedstaaten setzen sie mit eigenen Gesetzen um, Deutschland mit dem BFSG, Österreich mit dem BaFG.
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen festschreibt, einschließlich des Zugangs zu Information und Kommunikation (Artikel 9). Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ihn ratifiziert.
Technik und Umsetzung
- Accessible Name
- Der Name, den assistive Technologien für ein Element ausgeben, etwa die Beschriftung eines Buttons oder Links. Ohne ihn hört ein Screenreader-Nutzer nur "Schaltfläche".
- ARIA
- Accessible Rich Internet Applications: HTML-Attribute, die assistiven Technologien zusätzliche Informationen über Rollen, Zustände und Eigenschaften liefern. Grundregel: Natives HTML zuerst, ARIA nur, wo es nötig ist.
- Fokusindikator
- Die sichtbare Markierung des Elements, das gerade per Tastatur ausgewählt ist. Ohne sie wissen Tastaturnutzer nicht, wo sie sich auf der Seite befinden.
- Kontrastverhältnis
- Das Helligkeitsverhältnis zwischen Text und Hintergrund. WCAG-Stufe AA verlangt mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text und grafische Bedienelemente.
- Landmarks
- Bereiche einer Seite wie Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich. Screenreader-Nutzer können damit direkt zwischen den Bereichen springen.
- Reflow
- Inhalte passen sich bei starker Vergrößerung an, ohne dass man horizontal scrollen muss. Die WCAG verlangen das bis zu einer Breite von 320 CSS-Pixeln.
- Semantisches HTML
- HTML-Elemente werden nach ihrer Bedeutung eingesetzt, zum Beispiel button für Buttons und h1 bis h6 für Überschriften. Das ist die Grundlage dafür, dass assistive Technologien Inhalte richtig verstehen.
- Tastaturbedienbarkeit
- Alle Funktionen lassen sich ohne Maus nutzen, mit Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten. Darauf sind unter anderem blinde und motorisch eingeschränkte Menschen angewiesen.
- Zielgröße
- Die Mindestgröße von klickbaren Elementen. WCAG 2.2 verlangt auf Stufe AA mindestens 24 × 24 CSS-Pixel oder genügend Abstand zu anderen Zielen.
Inhalte und Medien
- Alternativtext
- Eine Textbeschreibung für Bilder, die Screenreader vorlesen. Sie vermittelt den Inhalt oder die Funktion des Bildes. Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alternativtext.
- Audiodeskription
- Eine gesprochene Beschreibung wichtiger visueller Inhalte in Videos, etwa Handlungen oder eingeblendete Texte, für blinde und sehbehinderte Menschen.
- Einfache Sprache
- Verständliche Sprache mit kurzen Sätzen und bekannten Wörtern, aber ohne festes Regelwerk. Sie richtet sich an ein breites Publikum.
- Gebärdensprache
- Eigenständige visuelle Sprachen mit eigener Grammatik, zum Beispiel DGS (Deutschland), ÖGS (Österreich) und DSGS (Deutschschweiz). Für viele gehörlose Menschen sind sie die Erstsprache.
- Leichte Sprache
- Stark vereinfachte Sprache nach festen Regeln, die von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft wird. Sie ist deutlich einfacher als Einfache Sprache.
- Untertitel
- Text zu gesprochenen Inhalten in Videos. Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige enthalten auch Geräusche und Sprecherangaben.
Assistive Technologien
- Bildschirmlupe
- Software, die Bildschirminhalte stark vergrößert. Sie wird vor allem von Menschen mit Sehbehinderung genutzt.
- Braillezeile
- Ein Ausgabegerät, das Bildschirmtext in tastbare Brailleschrift umwandelt.
- Screenreader
- Software, die Bildschirminhalte vorliest oder auf einer Braillezeile ausgibt, zum Beispiel NVDA, JAWS, VoiceOver und TalkBack.
- Sprachsteuerung
- Bedienung von Computer oder Smartphone per Sprachbefehl. Dafür müssen Bedienelemente sichtbar beschriftet sein und diese Beschriftung auch im Code tragen.
Prüfen und Testen
- Accessibility-Overlay
- Ein Skript, das eine Website per Werkzeugleiste "barrierefrei machen" soll. Fachleute und Betroffenenverbände sehen Overlays kritisch: Sie beheben keine Ursachen und schaffen teils neue Barrieren.
- Audit
- Eine systematische Prüfung eines digitalen Angebots auf Barrierefreiheit, meist anhand der WCAG oder der EN 301 549, mit einem Bericht über die gefundenen Mängel.
- Automatisierte Tests
- Tools wie axe oder WAVE finden typische Fehler schnell, decken aber nur einen Teil der Anforderungen ab. Manuelle Prüfung und Tests mit Betroffenen bleiben nötig.
- BITV-Test
- Ein etabliertes Prüfverfahren aus Deutschland, mit dem Websites nach einem festen Schema auf Barrierefreiheit geprüft werden.